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Das kirchliche Richteramt. Rechtsgestalt, Theorie und Theologie

30.01.2017

Beihefte zum Münsterischen Kommentar 74, Wingen: Münster 2017 (Habilitationsschrift).

Das kirchliche Richteramt der katholischen Kirche hat viele Gemeinsamkeiten mit dem staatlichen. Dies ist insbesondere historisch zu erklären.
Heute erfüllt der Richterdienst unverkennbar eine andere Aufgabe als die staatliche Gerichtsbarkeit. Er dient dem Schutz des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft. Hieraus ergibt sich ein eigenes Richterverständnis: Richten hat in der Kirche eine religiöse Bedeutung und ist theologisch zu begründen.
Diese Studie zeigt Gemeinsamkeiten auf und es werden die Unterschiede herausgearbeitet, damit die religiöse Funktion der kirchlichen Gerichtsbarkeit deutlich wird.
Weitere Infos unter Wingen Verlag