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Fachtagung „Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung“

30.11.2018

Die Veränderungen, die sich aus den 2018 getroffenen Entscheidungen „Egenberger“ und „Chefarzt“ des Europäischen Gerichtshofs ergeben, werden die Bedingungen, unter denen kirchliche Einrichtungen tätig werden, erheblich verändern. Es ergeben sich Fragen, wer in den Einrichtungen beschäftigt werden darf und welche Anforderungen Einrichtungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen. Sie verweisen auf die Notwendigkeit, angesichts wandelnder Voraussetzungen über Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen in Gesellschaft und Rechtsordnung zu sprechen. Die Debatte um Profil und Profilierung kirchlicher Einrichtungen unter veränderten Vorzeichen bedarf juristischer und theologischer Expertise. Um sie zu initiieren, veranstaltet das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Evangelisch-Theologischen und der Katholisch-Theologischen Fakultät einen Fachtag, zu dem wir im kirchlichen Arbeitsrecht Engagierte oder an ihm Interessierte aus Wissenschaft und Praxis herzlich einladen.

Termin: 10. Apr. 2019, 11:00-16:30 Uhr
Ort: Veranstaltungszentrum, Ruhr-Universität Bochum

Informationen zu Ablauf und Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer.