In diesen schwierigen wie unübersichtlichen Zeiten sind wir auf Solidarität, Durchhaltevermögen und klare Regelungen angewiesen. Seien Sie versichert, dass wir vor diesem Hintergrund agieren und alles Mögliche dafür tun, Sie nach Kräften zu unterstützen und diese Situation Ihnen nicht zum Nachteil gereichen zu lassen. Dafür brauchen wir allerdings rechtlich belastbare Vorgaben aus dem Rektorat, um allen die nötige Transparenz und Rechtssicherheit zu geben und alle Studierenden in gleicher Weise zu behandeln.
Inzwischen freilich gibt es verbindliche Regelungen, an denen wir uns als Fakultät ausrichten:
Präsenzprüfungen sind abgesagt. Mündliche Prüfungen können als Online-Videoprüfungen nur unter ganz bestimmten Härtefallregelungen genehmigt und durchgeführt werden. Sie bilden die Ausnahme in eng begrenzten Situationen. Härtefälle sind beispielsweise, dass Studierende das Abschlusszeugnis für die zeitnahe Aufnahme einer Berufstätigkeit oder für die Bewerbung für einen folgenden Ausbildungsabschnitt (Referendariat oder ähnliches) benötigen. Dazu finden Sie die verbindlichen Regelungen und Formulare im Anhang. Grundsätzlich ist zuvor ein Härtefallantrag an das Prüfungsamt zu stellen, der dann vom Dekan nach Rücksprache mit dem Studiendekan geprüft und beschieden wird. Erst dann können sinnvollerweise die inhaltlichen, organisatorischen und technischen Absprachen zwischen den Kandidat*innen und den Prüfer*innen erfolgen.
Auch zu weiteren schriftlichen Arbeiten liegen Regelungen vor, die verbindlich gelten. So ist eine Verlängerung für Studierende, die gerade ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben, mit Zustimmung der Betreuer*innen und des Prüfungsausschussvorsitzenden auf Antrag möglich. Die Katholisch-Theologische Fakultät gewährt derzeit eine Verlängerung von zwei Wochen. Dies geschieht allerdings unter Vorbehalt mit Blick auf die noch zu treffenden RUB-einheitlichen Regelungen. Die verbindliche Regelung wird nach Klärung auf Universitätsebene ebenfalls in den FAQ der zentralen Corona-Webseiten der RUB veröffentlicht.
Bachelor-/Masterarbeiten müssen bis auf weiteres zur Einhaltung der Abgabefristen als PDF-Dokumente mit unterschriebener und eingescannter Eigenständigkeitserklärung an das Prüfungsamt und in Kopie an die Erst- und Zweitgutachter übermittelt werden. Eine Verlängerung der Laufzeit der alten Prüfungsordnungen, die mit Ende des Sommersemesters 2020 ausgelaufen wären, ist wahrscheinlich, aber noch nicht entschieden. Die RUB vervollständigt und kommuniziert fortlaufend die entsprechenden Informationen und verbindlichen Regelungen über ihre Webpage, die tagesaktuell angepasst wird:
https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/aktuelle-informationen-zu-corona
Der Vorlesungsbetrieb wird am 20.4.20 beginnen. Nach derzeitiger Einschätzung der Hochschulleitung wird dies nicht als Präsenzbetrieb erfolgen können. Damit sind die Lehrenden gefordert, ihre Veranstaltungen, wo immer dies didaktisch sinnvoll und möglich ist, im Online-Modus zu organisieren. Es gibt hierfür bereits moodle-Strukturen, die die einzelnen Lehrstühle ohnehin schon nutzen. Diese haben hier bereits Lernräume aufgebaut, mit denen die Studierenden zumeist vertraut sind. Ihre Aufgabe, liebe Studierende, ist es, sich engagiert an diesen neuen Verfahren der digitalen Lehre zu beteiligen. Begreifen Sie dies als Chance, nicht als krisenbedingte Überbrückungsmaßnahme. Hier liegen Potentiale, auf die Sie auch später etwa als Lehrkraft in der Schule zurückgreifen können.
Ich bedanke mich ganz herzlich für das große Engagement für unsere gemeinsame Sache, den Betrieb der Fakultät so erfolgreich wie möglich aufrecht zu erhalten. Der besondere Spirit, den diese Fakultät auch in anderen schwierigen Konstellationen gezeigt hat, wird uns sicher auch jetzt tragen.
Ein tagesaktuelles FAQ zum Studium während der Korona-Krise finden Sie auf der Info-Seite der RUB.
Aufgrund der vom Ministerium für Schule und Bildung NRW am 16. April angekündigten Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat das Ressort Praxisphasen nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Bochum und Hagen die Studierenden im laufenden Praxissemester mit dem angefügten Schreiben über die aktuellen Entwicklungen informiert.
Auf der Fakultätenkonferenz am 2.4.20 sind die Fakultäten über die Modalitäten der Lehre in Kenntnis gesetzt worden. Die für die Lehrenden der Katholisch Theologischen Fakultät wichtigsten Ergebnisse sind in einem Anschreiben des Dekans zusammengefasst.
Anschreiben Lehre 2020
(165.4 kB)
Der Fachschaftsrat hat verschiedene Angebote zusammengestellt, um die Studierenden im ersten Semester Katholische Theologie an der RUB beim Studieneinstieg nach besten Kräften zu unterstützen, auch wenn die Erstiwoche nicht in der üblichen Form stattfinden kann. Wie Sie diese Angebote wahrnehmen können, erfahren Sie im Anschreiben des Fachschaftsrates.
Anschreiben digitale Erstiwoche – SoSe 2020
(139.7 kB)
Angesichts der derzeitigen Schulschließungen in NRW haben die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Bochum und Hagen und die PSE in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg die Studierenden im laufenden Praxissemester mit dem angefügten Schreiben über die aktuellen Regelungen informiert. Sobald sich weitere Entwicklungen in diesem Bereich ergeben, werden Sie informiert.