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Magister Theologiae / Magistra Theologiae

Der Studiengang Magister Theologiae / Magistra Theologiae ist das in der Regel zehn Semester umfassende Vollstudium der Katholischen Theologie. Das Studium wird mit dem akademischen Grad Magister Theologiae / Magistra Theologiae (Mag. Theol.) abgeschlossen. Der Studiengang bereitet Sie auf unterschiedliche Berufsfelder der Theologie vor. Dazu vermittelt der Studiengang Ihnen fundierte Kenntnisse in den Gebieten der Theologie, einschließlich ihrer methodischen Grundlagen. Die Vernetzung der Fächer in themenbezogenen Modulen befähigt Sie, zentrale Themen der Theologie zu verstehen und die für eine Theologin / einen Theologen notwendige Handlungskompetenz zu erwerben. Darüber hinaus vermittelt der Studiengang fundamentale und studienfachunabhängige berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen ("soft-skills") und bietet Ihnen in zwei Berufsfeldpraktika die Gelegenheit zur beruflichen Orientierung. Der Studiengang ist geprägt durch studienbegleitende, d.h. zeitnah zum jeweiligen Modul zu erbringende Leistungsnachweise und Prüfungen. Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen.


Neues Angebot der Studienfachberatung: Moodle-Kurs

Entdecken Sie den Moodlekurs zur Studienfachberatung Magister/Magistra Theologiae! Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu grundsätzlichen Fragen zum Studiengang Magister/Magistra Theologiae zu informieren. Er ergänzt das Angebot der Studienfachberatung, das auf der regulären Homepage zu finden ist, indem er Ihnen eine direkte Terminvereinbarung für die Einzelberatung bereit hält; mit dem Tool für „dringende Fragen“ wenden Sie sich direkt an Ihre Studienfachberatung. Haben Sie Rückfragen oder möchten Sie sich für Ihr Studienfach engagieren?

Anregungen und Ideen finden Platz im „Forum“, das auf Ihrer Partizipation beruht. Zudem gelingt eine unkomplizierte Vernetzung mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen über das Austauschtool. Ein exklusiver Newsletter informiert Sie mit wertvollen Tipps und Adressen zu aktuellen theologischen Ausschreibungen, Praktika etc. Das Passwort für den Kurs erhalten Sie als Magister-Studierende auf Anfrage per Mail.




Alternative Prüfungsformate für das Sommersemester 2021


Dokumente



Sprachkenntnisse

  • Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums
    Spätestens nachzuweisen bis zum Ende des zweiten Studienjahrs.
  • Fakultätsinternes Graecum (6 SWS)
    Spätestens nachzuweisen bis zum Ende des zweiten Studienjahrs.
  • Fakultätsinternes Hebraicum (6 SWS) bzw. Grundkenntnisse in Hebräisch (4 SWS)
    Spätestens nachzuweisen bis zum Ende des zweiten Studienjahrs.
    Das fakultätsinterne Hebraicum kann erlassen werden, wenn Studierende die geforderten lateinischen und griechischen Sprachkenntnisse nicht vor Aufnahme des Studiums erworben haben. Grundkenntnisse in Hebräisch (4 SWS) sind in jedem Fall nachzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass der Lateinkurs bereits während der vorlesungsfreien Zeit und die Sprachkurse Griechisch und Hebräisch in der ersten Vorlesungswoche beginnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sprachkurse.


Studienfachberatung

Die Studienfachberatung (siehe Randspalte) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu grundsätzlichen Fragen zum Studiengang zu informieren sowie Hilfestellung bei konkreten, Ihr Studium betreffenden Problemen und Fragen zu bekommen.


Prüfungsamt

Zuständig für die Anmeldung zu Prüfungen im Studiengang Magister Theologiae ist das Prüfungsamt Magister Theologiae.



Wechsel des Studiengangs/-Orts & Anerkennung von Studienleistungen

Für Anerkennungen von Prüfungsleistungen im Magister Theologiae ist der Prüfungsausschussvorsitzende Prof. Dr. Christian Frevel zuständig.

Anfragen richten Sie bitte direkt an Sarah-Christin Uhlmann oder besuchen Sie eine unserer Sprechstunden.

Einen Antrag auf Anerkennung können Sie formlos per E-Mail einreichen. Fügen Sie bitte alle notwendigen Bescheinigungen und Dokumente bei (Zeugnisse, Leistungs- und Sprachnachweise, Modulhandbücher, Immatrikulationsbescheinigung der RUB, etc. Zeugnisse müssen in beglaubigter Form eingereicht werden). Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen Sie bereits an der Ruhr-Universität Bochum im Studiengang Magister Theologiae immatrikuliert sein.

Für die Planung eines Studienortswechsels finden Sie hier eine Modulübersicht des Studiengangs Magister Theologiae an den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Hochschulen im deutschsprachigen Raum.

Erläuterungen

Als Grundlage für Anerkennungsverfahren gelten § 9 der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Magister Theologiae an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 27. Februar 2018 sowie das Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, die sog. Lissabon-Konvention.

An unserer Fakultät werden angemessene Vorkehrungen für die Bewertung eines Antrags auf Anerkennung von Qualifikationen allein auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten getroffen (gem. Lissabon-Konvention, Art. III. 1). Das wird durch die Beratung und intensive Betreuung durch die Ansprechpartner:innen vor Ort sichergestellt. Es ist uns außerdem besonders wichtig die oftmals sehr individuellen Studienbiografien zu berücksichtigen. Deshalb ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen (gem. Handreichung des Katholisch-Theologischen Fakultätentags für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim modularisierten Theologischen Vollstudium der Katholischen Theologie, Art. 6). Nach den Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz ist „die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen“ (Rahmenvorgaben, Nr. 1.2). Zudem wird darauf geachtet, dass Verfahren und Kriterien, die bei der Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen angewendet werden, durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sind (gem. Lissabon-Konvention, Art. III. 2).

Die Verantwortung für die Bereitstellung hinreichender Informationen obliegt in erster Linie dem:r Antragsteller:in (gem. Lissabon-Konvention, Art. III. 3, Abs. 2).

Entscheidungen über Anträge auf Anerkennung werden in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Wochen getroffen, die ab dem Zeitpunkt der Vorlage aller erforderlichen Informationen gilt. Alle Entscheidungen werden den Studierenden offen kommuniziert und begründet. Wird die Anerkennung aufgrund eines wesentlichen Unterschieds versagt, so wird dies gem. Lissabon-Konvention, Art. III. 5 und Art. V. 1, ausführlich dargelegt.

Studienfachberaterin

Miriam Pawlak

Miriam Pawlak, Mag. Theol.



E-Mail: miriam.pawlak@rub.de Büro: GA 6/149 Sprechstunde: nach Vereinbarung, Anmeldung erforderlich per E-Mail