NACH OBEN

Justitia ist weiblich. Eine empirische Studie über Frauen in der Rechtspraxis der katholischen Kirche

Justitia, die über dem Rechtswesen wacht, ist eine Frau. Während in der Mythologie das weibliche Prinzip dominiert, erweist sich die Rechtspraxis der Kirche als männlich geprägt. Die überwiegende Anzahl der Rechtsprechenden in kirchlichen Gerichten besteht aus Richtern. Es gibt Richterinnen; diese kommen aber nur in Kollegien zusammen mit Klerikern und somit begrenzt zum Einsatz. Als Rechtssubjekte treten Frauen in kirchlichen Verfahren – v. a. in Ehenichtigkeitsprozessen – hingegen vielfach in Erscheinung. Diese beiden Aspekte kirchlicher Rechtspraxis – Frauen als Rechtsanwenderinnen und als Prozessparteien – bilden den Untersuchungsgegenstand einer Studie, in der die verborgene weibliche Dimension der Rechtsanwendung einer Ist-Analyse unterzogen wird.

Vgl. Hahn, Judith, Wie weiblich ist Justitia? Frauen in der Rechtspraxis der Kirche, in: HK 66 (2012), 312-316.

Es wurde eine vergleichende Literaturstudie erstellt, in der zusammengetragen wurde, welche empirischen Untersuchungen der weltlichen Rechtspraxis es bereits gibt. Dabei haben wir uns die Frage gestellt, inwieweit die in diesem Zusammenhang verwendeten Untersuchungsmethoden für die Analyse der kirchlichen Praxis interessant sein könnten und ob bzw. inwieweit sich die Ergebnisse auf die kirchliche Sphäre übertragen lassen.
Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurde dann eine empirische Interviewstudie durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen.